Veranstaltung: | MV 12.3.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge 1 |
Antragsteller*in: | Daniel Gerber, Matthias Jobke, Lars Wesemann |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.03.2018, 14:06 |
A1: WiFi4EU Fördermittel gezielt nutzen
Antragstext
Das Internet und die Netzanbindung verändern unser Privatleben und die
berufliche Praxis in Deutschland und der Europäischen Union. Daher müssen die
Bürger ermutigt werden, die mit dieser Entwicklung verbundenen Chancen zu
nutzen. Dank des Vorschlags der EU Kommission können Kommunen bei der Schaffung
kostenlos verfügbarer lokaler drahtloser Internetverbindungen mit hoher
Kapazität für öffentliche Einrichtungen finanzielle Unterstützung erhalten. Wir
von Bündnis 90/Die Grünen fordern die Stadtverwaltung auf die Fördermittel des
WiFi4EU Projekts, sobald die Anmeldung (Prinzip: First-Come-First-Serve)
freigeschalten ist, in Anspruch zu nehmen um den Aufbau eines Stadtweiten
kostenlosen WLAN, wie es die L Gruppe bereits betreibt, weiter zu unterstützen.
Begründung
Eine kostenlose lokale drahtlose Internetanbindung an Orten, an denen sich viele Menschen während ihres Tagesablaufs vorübergehend einfinden, kann einen beträchtlichen zusätzlichen Nutzen bieten, da ungenutzte Zeit bzw. Wartezeiten so produktiv, zur Entspannung oder zur Information genutzt werden können. Ferner kann durch solche lokalen Zugangspunkte eine dichtere Internetversorgung an schwer erreichbaren Orten oder an Orten, an denen allein aufgrund der großen Zahl der Nutzer die Qualität einer drahtlosen Verbindung stark leiden würde, gewährleistet werden. Sie unterstützen ferner das Interesse an der Nutzung von im öffentlichen Auftrag tätigen Einrichtungen und fördern ganz allgemein deren Attraktivität. Zudem wird so allen Menschen ein Internetzugang geboten, auch soziale Gruppen, denen Aufgrund ihrer finanziellen Situation oder da sie wohnungslos sind Internet nicht oder nur ungenügend zur Verfügung steht. Seit 2015 wird in der Stadt ein kostenfreies WLAN aufgebaut. Das Geld aus der EU kann genutzt werden, um das Netz weiter auszubauen. Die Maßnahme ergänzt den „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, wonach jeder EU-Bürger, zumindest an einem festen Standort, das Recht auf eine funktionale Internetverbindung hat, die erschwinglich ist und eine umfassende Interaktion mit der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft ermöglicht“ (Quelle: VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 im Hinblick auf die Förderung der Internetanbindung in Kommunen, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016PC0589&from=DE).